Beitragserhöhung

Liebe Ostlerinnen und Ostler,

auch an uns sind die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre nicht spurlos vorbei gegangen.  Dementsprechend wurde auf der Delegiertenversammlung vom 22.06.2023 folgende Beitragsregelung beantragt und mit deutlicher Mehrheit beschlossen:

Die Beitragsstruktur des TSV Ost wird mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt verändert:
1. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge bestehen aus einen sog. Grundbeitrag für alle Mitgliedschaften im TSV Ost sowie einem sog. zusätzlichen Abteilungsbeitrag für die Mitgliedschaft in der jeweiligen Abteilung. Beide Beiträge werden ausnahmslos durch den Hauptverein per Lastschriftverfahren halbjährlich oder jährlich eingezogen.

2. Der Grundbeitrag beträgt bis auf weiteres wie der bisherige Beitrag EUR 20,- pro Kopf und Monat für eine Vollmitgliedschaft, EUR 14, – pro Kopf und Monat für eine ermäßigte Mitgliedschaft, EUR 7,- ermäßigte Mitgliedschaft für Kleinkinder und EUR 35,- pro Monat für eine Familienmitgliedschaft (ab 3 Familienmitgliedern).

Diese Erträge werden vorrangig zur Abdeckung der Fixkosten des Gesamtvereins verwendet, ferner erhalten die Abteilungen seitens des Hauptvereins jährliche sog. Grundbudgets (derzeit in Summe aller Abteilungen EUR 350.000), die wie bisher im Rahmen der jährlich festzulegenden Haushaltsplanung für das jeweilige Folgejahr durch den Vereinsrat festzuschreiben ist.

3. Der zusätzliche Abteilungsbeitrag wird jährlich durch die jeweilige Abteilungsversammlung, die bis spätestens zum 15. November eines Jahres abzuhalten ist, durch einfache mehrheitliche Beschlussfassung der stimmberechtigten Abteilungsmitglieder für das Folgejahr fortgeschrieben oder neu festgesetzt. Hier ist es den Abteilungen freigestellt, in welcher Höhe der zusätzliche Abteilungsbeitrag für unterschiedliche Altersgruppen einzufordern ist.

Diese zusätzlichen Abteilungsbudgets werden den Abteilungen mit den Grundbudgets jährlich zur satzungsgemäßen Verwendung verfügbar gemacht.

Begründung

Die Entwicklungen im Einnahmen-Ausgaben-Sektor haben sich leider so entwickelt, dass auch im Bereich des TSV Ost der Jahresabschluss 2022 sowie die Wirtschaftsplanung für die Jahre 2023 – 2026 einen jährlichen Fehlbetrag von durchschnittlich EUR 220.000 ergeben. Dies ist begründet durch die Steigerung von Energie- und Güterkosten sowie der allgemeinen Lohn- und Lebenshaltungskosten.

Da diese Fehlbeträge nicht anderweitig auszugleichen sind (Steigerung der Mitgliedszahlen in realistischem Ausmaß sind bereits berücksichtigt), bedarf es einer Einnahmesteigerung aus dem Bereich der Beitragszahlungen aller Vereinsmitglieder.

Da unterschiedliche Abteilungen durchaus unterschiedliche Geldbedarfe haben, erscheint es nicht gerecht, eine pauschale Erhöhung sämtliche Mitgliedsbeiträge um z.B. EUR 5,- pro Kopf und Monat zu Deckung des Fehlbetrages zu erheben. Vielmehr erscheint es gerechter und sinnvoll, unter Beteiligung aller (Abt.-) Mitglieder, den Abteilungen selbst zu überlassen, ihre Bedarfe zu formulieren und den für die jeweilige Abteilung notwendigen Zusatzbeitrag festzulegen

Mit sportlichen Grüßen
Andi Hesse