Protokoll ao Delegiertenversammlung vom 19.01.2023

Ort:                 Sieboldstr. 4, 81669 München

Beginn:         19.30 Uhr

Leitung:         U. Hesse, 1. Vorsitzender

Protokoll:       E. Tschiers, Geschäftsstelle

 

I. Begrüßung, Eröffnung

Begrüßung der Delegierten durch Uli Hesse um 19.30 Uhr. Er bittet alle Anwesenden, sich in die aufliegende Liste mit Unterschrift einzutragen.

II. Formalia

1. Feststellung der satzungs- und ordnungsgemäßen Einberufung

Die Einberufung einer außerordentlichen Delegiertenversammlung erfolgt gemäß Satzung § 13 / 7 durch den Vorstand.

Einladung ( Anlage 1 ) erfolgte per Email termingerecht an alle stimmberechtigten TeilnehmerInnen der Delegiertenversammlung mit Datum vom 15. Dezember 2022

mit einer vorläufigen Tagesordnung, in der unter TOP 1 die zu behandelnde Satzungsänderung aufgeführt ist.

Mit gleichem Datum wurde den TeilnehmerInnen ein erster Entwurf als Arbeits-grundlage ( Anlage 2 ) zugestellt, in dem die bestehende Satzung gespiegelt mit wesentlichen inhaltlichen Änderungen dargestellt ist.

Ein Entwurf einer möglichen finalen Fassung der neuen Satzung ( Anlage 3 ) wurde den TeilnehmerInnen zugestellt mit Datum vom 03.01.2023.

Zu Beginn der Sitzung am 19.01.2023 wird den TeilnehmerInnen ein Arbeitsblatt (Anlage 4 ) vorgelegt, in dem alle Änderungen bezogen auf den  zugestellten Entwurf deutlich dargestellt sind.

Es gibt keinen Einspruch gegen die satzungs- und ordnungsgemäße Einberufung.

2. Endgültige Tagesordnung

Die vorgelegte vorläufige TO wird unverändert ohne Gegenstimme als endgültige TO bestätigt.

3. Feststellung der Beschlussfähigkeit

 Gem. Satzung § 13/4 ist die heutige Versammlung („ … ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen stimmberechtigten Mitglieder …“)  beschlussfähig.

Stimmberechtigt sind namentlich erfasste Abt.-Del. + Vereinsrat,

Satzungsänderungen  müssen mit mindestens einer ¾ – Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten  beschlossen werden.

Nach Vereinsrecht gelten Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen, Stimmübertragung ist nicht zulässig.

4. Feststellung der Stimmenzahl

Stimmenzahl lt. Anwesenheitsliste (Anlage 5 ) : 50

 

III. Zur Tagesordnung

 

TOP 1  Satzungsänderungen

1. Allgemeine Erläuterungen

Uli Hesse erläutert, warum der Vorstand sich für eine Strukturänderung entschieden hat, u.a. :

– die Satzung legt ein Mindestmaß an verbindlichen, demokratisch geprägten Spielregeln im Verein fest,

– Sportvereine werden weiterhin dauerhaft von weit überwiegenden oder ausschließlich ehrenamtlicher Tätigkeit geprägt sein, große Vereine werden einen weit über die erzielten Mitgliedsbeiträge hinausgehenden Haushalt zu verwalten haben,

– bei Jahresumsätzen von weit über € 100.000 pro Jahr und damit einer deutlichen Zunahme der Risiken empfehlen Wirtschaftsexperten eine Veränderung der Leitungsfunktionen, weg vom ehrenamtlichen Vorstand hin zur Hauptamtlichkeit auch im Organbereich,

– da eine, auch hauptamtlich tätige, Geschäftsführung keine Organstellung hat und ausschließlich im Auftrag des Vorstandes tätig sein kann, sind deren Kompetenzen stark eingeschränkt, obwohl sie faktisch das operative Geschäft relativ selbstständig führen muss,

– dabei wird sehr oft übersehen, dass der ehrenamtliche Vorstand nach wie vor nach gesetzlichen Vorgaben die Geschäfte des Vereins zu führen und zu verantworten hat,

– dies bedeutet, dass die Haftungsrisiken der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder mit wachsendem Geschäftsbetrieb zunehmen, was in der Regel im Widerspruch zu deren operativen Detailkenntnissen steht und eine eine deutliche höhere Präsenz erfordern würde,

– diese Risiken nur eingeschränkt durch Versicherungen abgedeckt werden können,

– daraus ergibt sich die Forderung  nach einer Minimierung der Haftungsrisiken für  ehrenamtliche Vorstandsmitglieder durch Umstrukturierung: Einrichtung eines satzungsgemäß möglichen  ehrenamtlichen Aufsichtsrats sowie eines hauptamtlich tätigen Vorstandes mit Organstellung,

– diese Struktur ist rechtlich zulässig, nicht steuerschädlich und lässt bei der Aufgabenverteilung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand relativ viel Freiraum,

– die mögliche Haftung des ehrenamtlichen Aufsichtsrats  besteht vorrangig in der Wahrnehmung seiner angemessenen Aufsichtspflicht und ist im Vergleich zu einem ehrenamtliche Vorstand erheblich reduziert,

– die Haftung eines hauptamtlichen Vorstandes erhöht sich dagegen wesentlich, was vertretbar ist, da er für die Arbeit und Verantwortung bei hoher Präsenz ( ! ) ent-sprechend bezahlt wird,

– diese erhöhten Haftungsrisiken können durch Abschluss einer Vermögens-schadenshaftpflichtversicherung oder einer D&O-Versicherung zu Gunsten der Organmitglieder minimiert werden,

– bei einer solchen Umgestaltung der Vereinssatzung können bewährte personelle Zusammensetzungen und Arbeitsweisen weitgehend beibehalten werden, die Kompetenzabgrenzung zwischen Ehren- und Hauptamt wird optimiert und damit wird sowohl eine effiziente Geschäftsführung als auch eine wirksame Aufsicht über die Geschäftsführung gefördert.

2. Darstellung der geplanten Satzungsänderung und Diskussion über die Inhalte

Uli Hesse erläutert anhand der vorliegenden Unterlagen (finaler Satzungsentwurf sowie Arbeitsblatt vorzunehmender Änderungen) Form und Inhalte der neu zu formulierenden Satzung.

Diskussionswürdige Punkte, Fehler sowie unverständliche Formulierungen werden ausgiebig besprochen und unter juristischer Begleitung durch RA Lars Barth geklärt.

Man einigt sich bei allen Diskussionspunkten auf mehrheitsfähige Formulierungen, die in der endgültigen Fassung der neuen Satzung festgehalten werden ( Anlage 6 ).

3. Verlesen der zur Abstimmung anstehenden Neufassung

Uli Hesse spricht sämtliche durch Veränderungen bzw. Ergänzungen der nun vorliegenden und zur Abstimmung zu stellenden endgültigen Fassung nochmals Punkt für Punkt an. Es ergeben sich keine weiteren Anmerkung zur jetzt vorliegenden Beschlussvorlage.

4. Abstimmung

 Die Versammlung spricht sich einstimmig dafür aus, über die nun vorliegende endgültige Fassung der neuen Satzung in ihrer Gesamtheit abzustimmen, da die einzelnen Paragraphen, soweit notwendig, ausgiebig diskutiert wurden.

Die nachfolgende Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

Ja-Stimmen :  49                 Nein-Stimmen :  keine

Damit ist die nun vorliegende Neufassung der Satzung des TSV München-Ost e.V. durch die außerordentliche Delgiertenversammlung des Vereins am 19.01.2023 einstimmig angenommen und kann somit zur behördlichen Genehmigung weiter gegeben werden.

5. Vorratsbeschlussfassung

Der Versammlung wird nachfolgender Vorratsbeschluss zur Abstimmung vorgelegt:

„ Die Versammlung ermächtigt den Vorstand des Vereins bei Bedarf in unter 4. beschlossener Satzung Änderungen redaktioneller Art sowie ggf. behördlich geforderter Anpassungen durchzuführen.“

Die nachfolgende Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

Ja-Stimmen :  48                 Nein-Stimmen :  keine

Damit ist dieser Vorratsbeschluss einstimmig angenommen.

TOP  2    Verschiedenes

Es wird nachgefragt, inwieweit der durch die LH München geänderte Durchführung der Parkraumbewirtschaftung veränderbar sei.

Die seit dem Jahr 2003 gültige Regelung, nach der ab 18.00 Uhr keine Park-gebühren zu entrichten waren, ist durch die LH München aufgehoben worden. Die damalige Sonderregelung war mit der Anwohnersituation vor Ort begründet, die jetzige Neuregelung spiegelt den politischen Willen der LH München wider, die Innenstadt möglichst autofrei zu halten. Ein Antrag auf erneute Änderung ist vor diesem Hintergrund aussichtslos.

 

III. Dank / Schließung

 

Uli Hesse bedankt sich bei allen Anwesenden und schließt die Versammlung um 21.15 Uhr

gez.                                                                                                 gez.

Uli Hesse                                                                                    Edith Tschiers

Versammlungsleiter                                                                     Protokoll